eigentüml

  1. Für die Fälle der Divergenz besteht eine Regelungslücke. Diese Situation ist insofern eigentüml., als die Konstellationen vom Wortlaut her durchaus jeweils entweder unter Satz 2 oder Satz 3 zu subsumieren wären. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)