dm-Kette

  1. Die Richter wiesen am Mittwoch einen Antrag auf einstweilige Verfügung gegen die dm-Kette als unzulässig zurück, da das Düsseldorfer Gericht örtlich nicht zuständig und der Medikamentenverkauf ohnehin bereits behördlich gestoppt worden sei. ( Quelle: Die Welt Online vom 02.09.2004)