direktwirkender

  1. Aus Art. 5 EWGV leitet der EuGH inzwischen auch die Verpflichtungen aller Träger öffentlicher Gewalt und Behörden aller Ebenen (56) in den Mitgliedstaaten zur Beachtung direktwirkender Richtlinien ab. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)