Die Berechnung der Lärmbelastung für die Anwohner entspreche nicht dem neuesten Stand und beschönige die Wirklichkeit, so die Grünen.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 18.02.2005)
Der Angeklagte sei voll geständig und beschönige nichts, auch bestehe keine Flucht- oder Verdunkelungsgefahr, sagt Broschat.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)