Wenn Sie förderberechtigt sind, sollten Sie zunächst die Riester-Rente abschließen, insbesondere wenn Sie Kinder haben sowie eine nicht berufstätige Ehefrau.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 12.11.2005)
Die nicht berufstätige Ehefrau müsste dann einen eigenen Beitrag zahlen.
( Quelle: Die Welt Online vom 24.07.2003)