Zu diesen vom Gesetzgeber zu beachtenden "hergebrachten Grundsätzen" gehört, daß der Dienstherr zur "Alimentation" des Beamten verpflichtet ist.
( Quelle: Welt 1999)
Das Verwaltungsgericht wies jetzt darauf hin, daß die laut Bezirksverwaltungsgesetz zu beachtenden Ausschlußkriterien nicht gegeben waren.
( Quelle: Berliner Zeitung 1998)