Bei einem Staat, der sich so aufführe und gegen völkerrechtliche Pflichten verstoße, 'sollte selbst die Gewährung von Aufbauhilfen überdacht werden'.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
An dieser rechtlichen Bewertung ändere sich auch nichts dadurch, dass der Heimvertrag als Zielsetzung die Wahrung der Menschenwürde und die Sicherung der Selbstbestimmung aufführe.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 14.02.2003)