Derzeit bleiben bei Minijobs bis 400 Euro maximal 60 Euro (15 Prozent) anrechnungsfrei.
( Quelle: Tagesspiegel vom 19.03.2005)
Nach der Arbeitlosenhilfeverordnung bleibt zum Beispiel Vermögen anrechnungsfrei, das für eine spätere "angemessene" Alterssicherung zurückgelegt wird.
( Quelle: Tagesspiegel 1998)
Ein 17-Jähriger darf demnach 3400 Euro anrechnungsfrei behalten.
( Quelle: Leipziger Volkszeitung vom 04.08.2004)