Bis 1998 noch galt Zwangsarbeit im Getto als eine sozialversicherungsrechtlich nicht anrechenbare Zeit.
( Quelle: Berliner Zeitung 2000)
Dieser Ansatz scheint mir nicht überzeugend. Warum sollte eine andere Verteilung des verbleibenden Zulagenvolums rechtl. unmöglich sein, wenn z. B die anrechenbare Zulage auf einer Betriebsvereinbarung beruht?
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
Um die anrechenbare Treibhausgasverringerung zu ermitteln, muß festgestellt werden, wie hoch die Emissionen des Empfängerlandes ohne das neue Projekt wären.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)