Eine von Zwangsbeschneidung betroffene Frau werde "unter Mißachtung" ihres "religiösen und personalen Selbstbestimmungsrechts zum bloßen Objekt erniedrigt".
( Quelle: TAZ 1997)
Den Kindern droht nach Ansicht des Gerichts dort die Zwangsbeschneidung.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 09.02.2005)