Das Arbeitsgericht Frankfurt urteilte jedoch, zu Werbe- und Informationszwecken hätten Gewerkschafter ein Zutrittsrecht zu den Arbeitsplätzen.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 24.11.2004)
Sie strebt ein generelles Zutrittsrecht für Pferde zum Wald an, nicht auf bestimmte Wege beschränkt.
( Quelle: Berliner Zeitung 2000)