Zum einen muss der Umfang der Zustimmungsgesetze verringert werden.
( Quelle: ZDF Heute vom 24.05.2003)
Inzwischen werden um die 60 Prozent als Zustimmungsgesetze verabschiedet - ohne ein positives Votum der Länderkammer geht dabei also gar nichts.
( Quelle: Die Zeit (41/2003))