Häufig beriefen solche Anbieter sich darauf, daß das Gesetz es durchaus erlaube, Geld für Zusatzservice von den Kunden zu verlangen.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)
Der "Bayernkurier" war im Grunde nicht mehr als ein Zusatzservice für all jene Strauß-Fans, die seinen Originalton auch noch nachlesen wollten.
( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
Er sei als kostenloser Zusatzservice für Berufstätige entwickelt worden.
( Quelle: Die Welt Online vom 06.12.2004)