Der Angekl. rechnete damit, daß der Zeuge den Parkplatz unter dem Eindruck des langsamen Zufahrens räumen werde. Da der Zeuge dies nicht tat, stieß der Angekl. mit der Stoßstange seines Pkw gegen das linke Schienbein des Zeugen.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)