Das Ergebnis: Die Anträge seien unbegründet, weil die Überführung der italienischen Militärinternierten in den Zivilarbeiterstatus rechtswidrig gewesen sei.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 16.10.2001)
Auch die zwangsweise Überführung der polnischen Kriegsgefangenen in den Zivilarbeiterstatus im Verlaufe des Jahres 1940 war ein solcher Verstoß gegen völkerrechtliche Bestimmungen.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 16.10.2001)