Gleichwohl tat das Gericht die Einlassung des Zimmerers, der die Einfuhr von 30 Gramm Marihuana zugab, als Schutzbehauptung ab, weil er ja sonst sich seiner Überprüfung nicht so hartnäckig zu entziehen versucht hätte.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)