Wettbewerbverhältnisse

  1. Die Bekl. hat zu Zwecken des Wettbewerbs bewußt fremde Arbeitsergebnisse wortgetreu übernommen, eigene Aufwendungen und Recherchen erspart und die Wettbewerbverhältnisse in einer nicht zu billigenden Weise zu ihren Gunsten verändert. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)