Bei den anderen Werbeanzeigen sei deren Wettbewerbswidrigkeit für ein Presseunternehmen 'nicht offensichtlich erkennbar gewesen'.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
Allein mit dem Argument einer Kanalisierung der Kundenströme lasse sich eine Wettbewerbswidrigkeit nicht begründen.
( Quelle: DIE WELT 2001)
Eine Wettbewerbswidrigkeit liege nicht vor, so die Urteilsbegründung. "20 Minuten Köln" war Mitte Dezember in einer Startauflage von 150 000 Exemplaren erstmals kostenlos an Passanten verteilt worden.
( Quelle: Berliner Zeitung 2000)