Wettbewerbskontrolle

  1. Ziel der Maßnahme solle sein, den Ex-Monopolisten wieder frei von jeglicher Wettbewerbskontrolle durch die Bonner Regulierungsbehörde das lukrative Festnetz-Geschäft betreiben zu lassen. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 05.10.2002)
  2. Er werde jedoch prüfen, ob die spezifische Wettbewerbskontrolle in der Telekommunikation in einigen Teilmärkten zurückgeführt werden könne. ( Quelle: Tagesspiegel 1999)
  3. Ob Wettbewerbskontrolle, Agrarpolitik oder Regionalhilfen, in all diesen Bereichen sei eine übergeordnete EU-Instanz praktisch überflüssig. ( Quelle: DIE WELT 2001)
  4. Hier sei eine besondere Wettbewerbskontrolle durch die Bonner Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post weiterhin notwendig. ( Quelle: onvista Wirtschafts-News 2000)
  5. Der war früher der Wettbewerbskontrolle entzogen. ( Quelle: Tagesspiegel 1998)
  6. Das stimmt aber im Fall der Wettbewerbskontrolle nur bedingt. ( Quelle: Tagesspiegel 1999)
  7. Es wird jedoch bezweifelt, ob schon eine Verständigung über die wichtigen Fragen der Wettbewerbskontrolle und der Investitionssicherheit möglich sind. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 06.09.2001)