Die Karlsruhe Bundesrichter hatten am Dienstag RWE und Veba Minderheitsbeteiligungen an regionalen Weiterverteilern im oberbergischen Aggertal und in Hannover beziehungsweise Garbsen als wettbewerbswidrig untersagt.
( Quelle: Welt 1997)
Im Mittelpunkt des Streits stehen die Verträge zwischen den großen deutschen Gasimporteuren und den so genannten Weiterverteilern, wie etwa regionalen Stadtwerken.
( Quelle: Tagesschau vom 14.09.2005)