Wal-Mart-Angestellte

  1. Die entsprechende Regelung in einem weltweit gültigen Verhaltenskodex für Wal-Mart-Angestellte laufe dem Grundgesetz zuwider und sei damit unwirksam, befand am Montag das Düsseldorfer Landesarbeitsgericht. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 16.11.2005)