Wahlkampfsonderkonto

  1. Der NRW-Landesvorstand tritt am Montagabend zu einer Sondersitzung in Düsseldorf zusammen, um den Vorwurf zu klären, Möllemann habe mit einem 840 000 Euro schweren Wahlkampfsonderkonto gegen das Parteiengesetz verstoßen. ( Quelle: Lübecker Nachrichten vom 20.10.2002)