Es könnte an der Zeit sein, echte Wahlgleichheit herzustellen - und die Fünfprozenthürde zu senken.
( Quelle: Tagesspiegel vom 15.09.2005)
Oder: Früher urteilte das BVerfG einmal (51/235): 'Der Grundsatz der formalen Wahlgleichheit gilt auch für die Wahl der deutschen Abgeordneten des Europäischen Parlaments.'
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)