Die Zahlung von Vorruhestandsgeld begründe nach DDR-Recht keinen Anspruch auf die Zusatzrente und sei auch nicht mit einer Altersrente gleichzusetzen.
( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
Er fragte in seinem Brief an den Bürgerbeauftragten, wie er sich über Wasser halten solle, wenn seit einem Vierteljahr das Vorruhestandsgeld nicht gezahlt werde.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1991)
Ein Vertreter der Bundesanstalt für Arbeit (BA) bezifferte die Belastung seiner Anstalt mit der Zahlung von Vorruhestandsgeld auf 275 Millionen Mark monatlich.
( Quelle: Berliner Zeitung 1994)
Wird Altersrente aus der Sozialversicherung bewilligt, entfällt der Anspruch auf Vorruhestandsgeld, entschied das Bundessozialgericht.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
Der Anspruch auf Vorruhestandsgeld erlischt mit dem Eintritt ins Rentenalter.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)