Vorruhestandsgeld

  1. Die Zahlung von Vorruhestandsgeld begründe nach DDR-Recht keinen Anspruch auf die Zusatzrente und sei auch nicht mit einer Altersrente gleichzusetzen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
  2. Er fragte in seinem Brief an den Bürgerbeauftragten, wie er sich über Wasser halten solle, wenn seit einem Vierteljahr das Vorruhestandsgeld nicht gezahlt werde. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1991)
  3. Ein Vertreter der Bundesanstalt für Arbeit (BA) bezifferte die Belastung seiner Anstalt mit der Zahlung von Vorruhestandsgeld auf 275 Millionen Mark monatlich. ( Quelle: Berliner Zeitung 1994)
  4. Wird Altersrente aus der Sozialversicherung bewilligt, entfällt der Anspruch auf Vorruhestandsgeld, entschied das Bundessozialgericht. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
  5. Der Anspruch auf Vorruhestandsgeld erlischt mit dem Eintritt ins Rentenalter. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)