Vollzeitausbildung
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Bei entsprechenden Voraussetzungen wird die zwölfmonatige Vollzeitausbildung von den Arbeitsverwaltungen gefördert.
( Quelle: Berliner Zeitung 2000)
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Der Titel ist seit 2002 geschützt und setzt eine zweijährige Vollzeitausbildung voraus.
( Quelle: Hamburger Abendblatt vom 20.03.2005)
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