Vollzeitausbildung

  1. Bei entsprechenden Voraussetzungen wird die zwölfmonatige Vollzeitausbildung von den Arbeitsverwaltungen gefördert. ( Quelle: Berliner Zeitung 2000)
  2. Der Titel ist seit 2002 geschützt und setzt eine zweijährige Vollzeitausbildung voraus. ( Quelle: Hamburger Abendblatt vom 20.03.2005)