Vertragsverletzungs-Verfahren

  1. Hier kann die Europäische Kommission helfen, indem sie sofort nach Fristablauf 1998 ein Vertragsverletzungs-Verfahren einleitet, in dem die Bundesrepublik zur Einhaltung der Richtlinie verpflichtet wird. ( Quelle: TAZ 1996)