Vertragstypen

  1. Auf nationaler Ebene sind zwei Vertragstypen vorherrschend. ( Quelle: TAZ 1997)
  2. Denn die Vertragstypen, die das Bürgerliche Gesetzbuch kennt, erfassen die besondere Interessenverteilung zwischen Leasinggeber und Leasingnehmer jeweils nur zum Teil. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)
  3. Der Bauverträgervertrag ist jedoch nicht lediglich dadurch gekennzeichnet, daß er sich aus verschiedenen in den "Einzelnen Schuldverhältnissen" des BGB geregelten Vertragstypen zusammensetzt. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  4. So gibt es zum Beispiel bei der Familien- und Verkehrsrechtsschutzversicherung zwei verschiedene Vertragstypen einen für Lohn- und Gehaltsempfänger und einen für Gewerbetreibende bzw. Selbstständige. ( Quelle: Berliner Zeitung 1999)