Auf nationaler Ebene sind zwei Vertragstypen vorherrschend.
( Quelle: TAZ 1997)
Denn die Vertragstypen, die das Bürgerliche Gesetzbuch kennt, erfassen die besondere Interessenverteilung zwischen Leasinggeber und Leasingnehmer jeweils nur zum Teil.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)
Der Bauverträgervertrag ist jedoch nicht lediglich dadurch gekennzeichnet, daß er sich aus verschiedenen in den "Einzelnen Schuldverhältnissen" des BGB geregelten Vertragstypen zusammensetzt.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
So gibt es zum Beispiel bei der Familien- und Verkehrsrechtsschutzversicherung zwei verschiedene Vertragstypen einen für Lohn- und Gehaltsempfänger und einen für Gewerbetreibende bzw. Selbstständige.
( Quelle: Berliner Zeitung 1999)