Pflichtversicherte Rentner müssen Beiträge zahlen, die nach der Rente und anderen Versorgungsbezügen bemessen werden.
( Quelle: FAZ 1994)
Die Anforderungen, die der Staat bei der Überprüfung von falsch berechneten Versorgungsbezügen an Witwen von Postboten stellt, sind da erheblich härter.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)
Der Vorstand habe neben den Versorgungsbezügen eine Abfindung 'unter dem Vorbehalt der gesetzlichen Zulässigkeit beschlossen, da die Rechtslage nicht geklärt ist'.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)