Beim Emissionshandel soll Betreibern von Industrieanlagen wie Kraft- und Stahlwerken, Zement- oder Papierfabriken jährlich abnehmende Verschmutzungszertifikate über den Ausstoß von Kohlendioxid (CO2) und anderen Treibhausgasen zugeteilt werden.
( Quelle: Lübecker Nachrichten vom 10.12.2002)