Verschmutzungszertifikate

  1. Beim Emissionshandel soll Betreibern von Industrieanlagen wie Kraft- und Stahlwerken, Zement- oder Papierfabriken jährlich abnehmende Verschmutzungszertifikate über den Ausstoß von Kohlendioxid (CO2) und anderen Treibhausgasen zugeteilt werden. ( Quelle: Lübecker Nachrichten vom 10.12.2002)