Erlittene Schäden, zum Beispiel durch das Versäumen eines Termins, müssen ersetzt werden, soweit sie durch den Geschädigten dokumentiert sind, indem der Fluggast bei der Gesellschaft Schadensersatz wegen nicht zeitgerechter Vertragserfüllung einfordert.
( Quelle: Die Zeit (29/2003))
Steht's erst in einem Reiseführer, steht's bald in allen: Versäumen Sie nicht, die scheußlichen Plastikblumen zu fotografieren!
( Quelle: DIE WELT 2000)
Versäumen wir das jetzt, fordern wir nicht die Rückführung des Entführungsopfers, so verzichten wir auf den Schutz völkerrechtlich garantierter nationaler Souveränität.
( Quelle: Junge Welt vom 02.07.2001)