Burns sagte, das neue Gesetz betreffe nur solche ausländischen Geschäftsleute, die in Cuba nach dem 12. März 1996 Eigentum oder Vermögensanteile erworben hätten.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
Für die Vermögensanteile, die ohne Risiken angelegt werden sollen, sind deutsche Staatsanleihen daher keine schlechte Wahl.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 26.02.2003)