Vermögensübergängen

  1. Durch den damit möglichen Verzicht 'auf eine aufwendige Neubewertung von Grundbesitz' und deutlich höhere Freibeträge für die Erben müßten sich die Finanzämter künftig nur noch mit 'größeren Vermögensübergängen' befassen. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)