Hat Schlenvoigt also nur deshalb gehandelt, weil er die Meinung des ertappten Verkehrssünders teilt, das Verhalten der Ordnungshüter könne nicht im Sinne der Stadt sein?
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)
Nach der neuen Regelung muß das Herkunftsland eines Verkehrssünders alle Strafen eintreiben, die auf Verstößen im EU-Ausland beruhen und mindestens 70 Euro betragen.
( Quelle: Hamburger Abendblatt vom 15.05.2005)