Folge man der Argumentation der Gerichtsmehrheit, würde man "die Verfassungsnorm bis zur Wirkungslosigkeit schwächen", meinten sie.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 13.12.2005)
Die geltende Verfassungsnorm gesteht Beamten nämlich grundsätzlich kein Streikrecht zu.
( Quelle: Die Zeit (11/1986))