Verfassungsnorm

  1. Folge man der Argumentation der Gerichtsmehrheit, würde man "die Verfassungsnorm bis zur Wirkungslosigkeit schwächen", meinten sie. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 13.12.2005)
  2. Die geltende Verfassungsnorm gesteht Beamten nämlich grundsätzlich kein Streikrecht zu. ( Quelle: Die Zeit (11/1986))