Nach dem jüngsten Prüfbericht des Bremer Rechnungshofes wurden bei der Genehmigung dieser Nebentätigkeiten eine Reihe von Verfahrensmängeln festgestellt.
( Quelle: TAZ 1997)
Das Urteil wurde wegen Verfahrensmängeln aufgehoben, wie der Vorsitzende Richter mitteilte.
( Quelle: ZDF Heute vom 26.03.2002)