Er wurde später wieder auf freien Fuß gesetzt, weil nach Meinung der Polizei keine Verdunkelungs- oder Fluchtgefahr besteht.
( Quelle: Abendblatt vom 09.09.2004)
Der Drohung, dass dem Ghanaer bei Verdunkelungs- oder Fluchtgefahr sogar die Untersuchungshaft drohe, begegnete Leukel mit geschmacklosem Sarkasmus: "Vielleicht wird ja auch die Todesstrafe verhängt."
( Quelle: Welt 1999)