Verbotsbescheid

  1. Es soll nun umgehend ein entsprechender Verbotsbescheid erlassen werden, so ein Sprecher der Stadtverwaltung. ( Quelle: Netzeitung vom 30.01.2003)
  2. Gegen "die Lüge vom Chaos und den Krawallen, die vom Kreisverwaltungsgericht betrieben wird", führten die Veranstalter an, daß ein Großteil der im Verbotsbescheid genannten Gruppen auch an einer nicht verbotenen Demonstration Anfang Mai auftraten. ( Quelle: TAZ 1986)