Bundesregierung, Bundesrat und Bundestag hatten sich in ihren Verbotsanträgen auf Äußerungen des früheren NPD-Funktionärs Wolfgang Frenz gestützt, der auch als Informant für den nordrhein-westfälischen Verfassungsschutz gearbeitet hatte.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 25.01.2002)
Schily habe die Länder von Anfang an aufgefordert, in den Verbotsanträgen nur Aussagen zu verwenden, die nicht von V-Leuten stammten.
( Quelle: ZDF Heute vom 19.03.2003)
Dann soll die Zusammenarbeit von - in den Verbotsanträgen erwähnten - NPD-Funktionären mit dem Verfassungsschutz besprochen werden.
( Quelle: Die Welt Online vom 08.05.2002)
Die Gewalttat wird in den Verbotsanträgen gegen die NPD als ein Beleg für die Gewaltbereitschaft von Anhängern der rechtsextremen Partei erwähnt.
( Quelle: Tagesspiegel vom 26.01.2002)
Gerade Äußerungen dieser Person seien in den Verbotsanträgen mehrfach als Beleg für die Verfassungswidrigkeit der NPD angeführt worden.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 23.01.2002)
Das Gericht habe nicht feststellen können, welche Teile des Materials in den Verbotsanträgen von Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat von V-Leuten stammten.
( Quelle: Tagesspiegel vom 19.09.2004)
Nach einer Sitzung der Parlamentarischen Kontrollkommission vom Freitag scheint klar, dass mindestens ein weiterer V-Mann als Quelle in den Verbotsanträgen genannt ist.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 26.01.2002)
Nur wenige Tage später werden in den Verbotsanträgen nach einer Bestandsaufnahme der Verfassungsschutzämter von Bund und Ländern vier neue V-Leute entdeckt und dem BVerfG genannt.
( Quelle: Tagesschau Online vom 22.09.2004)