Er empfiehlt privaten Gas-Nutzern, sich an den Vorgaben fürs Gewerbe zu orientieren: Der Verbindungsschlauch darf nicht länger als 40 Zentimeter sein, er sollte regelmäßig auf poröse Stellen untersucht werden.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 29.06.2005)
Darauf löste der Bekl. die Flasche von dem Verbindungsschlauch. Dabei wurde aufgrund eines plötzlich auftretenden starken Gasdruckes die Überwurfmutter vom Schlauch weggeschleudert.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)