Die Richter gaben dem Kläger Recht und sahen zwischen dem Unfall und dem Vermögensverlust durch den Kursverfall der Aktien einen ausreichenden Ursachenzusammenhang.
( Quelle: Abendblatt vom 09.05.2004)
Zutreffend geht das BerGer. davon aus, daß der Kl. für den behaupteten Ursachenzusammenhang zwischen der Karieserkrankung und dem "Dauernuckeln" der Teeprodukte der Bekl. beweispflichtig ist.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)