Die üblichen Meßgeräte sprechen hier nicht an, so daß die Beamten im Verdachtsfall eine Blut- oder Urinuntersuchung anordnen müssen.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)
Die Blut- und Urinuntersuchung zeige im Wesentlichen unauffällige Werte.
( Quelle: Die Welt 2001)