Unterlassene
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Unterlassene Hilfeleistung wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe geahndet.
( Quelle: Berliner Zeitung 1998)
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Unterlassene Hilfeleistung oder Beihilfe zum Mord?
( Quelle: Tagesschau vom 11.10.2005)
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