Ein Beispiel: Hat der Vater Einkünfte von mehr als 8304 Euro (7680 Euro Unterhalt plus 624 Euro Freibetrag) im Jahr, kann das unterhaltspflichtige Kind in seiner Steuererklärung keinen Unterhaltsabzug geltend machen.
( Quelle: Die Welt vom 30.05.2005)