Unkrich

  1. Nach den Worten des Vorsitzenden Richters Dieter Unkrich wäre die Strafe doppelt so hoch ausgefallen, hätte der Angeklagte nicht erheblich zur Aufklärung der Vorwürfe beigetragen und seine Steuerschulden inzwischen beglichen. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)