"Unappetitlich" ist weder verfassungs- noch polizeirechtlich ein relevanter Begriff.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 20.02.2005)
Unappetitlich an diesen schrecklichen Vereinfachungen ist schon der messdienerhaft-staatsfromme Ton, in dem sie vorgetragen werden.
( Quelle: Die Zeit (07/2001))