Unanwendbarkeit

  1. Rechtsschutzmöglichkeiten Privater im Europäischen Gemeinschaftsrecht bestehen zunächst im Rahmen der von Art. 173 und 184 EWGV vorgesehenen Befugnis, Direktklage zu erheben und die Unanwendbarkeit von Verordnungen geltend zu machen (7). ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  2. Jedenfalls folgt die Unanwendbarkeit des Gleichbehandlungsgrundsatzes für Einstellungsmodalitäten aus der vorrangigen Vertragsfreiheit, insbesondere aus der Abschlußfreiheit und Inhaltsfreiheit. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)