Die öffentlichen Arbeitgeber werden auch in Zukunft Beamte für Tätigkeiten einsetzen, die genauso gut von Angestellten verrichtet werden könnten, weil es dazu eines besonderen Treueverhältnisses zum Staat nicht bedarf.
( Quelle: Die Zeit (42/2004))
Sogar an einen Streik von Beamten wird gedacht, die wegen ihres besonderen Treueverhältnisses zum Staat kein Streikrecht haben.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 08.01.2003)