Toilettenartikeln

  1. Bei der immer wieder ärgerlichen verspäteten Ablieferung kann sich dann der Betroffene auf Kosten der Fluggesellschaft mit Toilettenartikeln und Ersatzbekleidung versorgen. ( Quelle: Die Welt Online vom 16.07.2004)
  2. Die Kosten für den Kauf von Toilettenartikeln, die der Kläger gleichfalls erstattet haben wollte, müsse der Reiseveranstalter dagegen nicht tragen, so die Richter. dpa Jugendreise. ( Quelle: Tagesspiegel vom 05.01.2002)