Darin fragt die Behörde: "Kann die Wohnung nach Besichtigung durch den Kammerjäger, den Gerichtsvollzieher (Taxator) und nach Abtransport der beweglichen Sachen sofort bezogen werden?"
( Quelle: Berliner Zeitung 1998)
Der Taxator wurde in der Regel vorgegeben, und der ermittelte Betrag war immer zu gering.
( Quelle: Berliner Zeitung 1996)