Tatzusammenhang

  1. Bei 142 Verdachtshinweisen gab es nur eine einzige Verurteilung, weil der Tatzusammenhang eindeutig nachzuweisen war. ( Quelle: Welt 1999)
  2. Nach bisherigem Erkenntnisstand sei ein Tatzusammenhang jedoch auszuschließen, teilte die Polizei weiter mit. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)